Kanzlei Dr. Steiner

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in die Zukunft.

Steuernews für Ärzte

Entwurf eines Krankenhauszukunftsgesetzes

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Verbesserte digitale Infrastruktur

Die Bundesregierung will im Rahmen des „Krankenhauszukunftsgesetzes“ umfassende Investitionsprogramme für Krankenhäuser starten. Unter anderem sollen moderne Notfallkapazitäten sowie eine bessere digitale Infrastruktur geschaffen werden. Ebenso sind Investitionen in die IT- und Cybersicherheit des Gesundheitswesens geplant. Das Gesetz wurde vom Bundesrat am 3.10.2020 gebilligt.

Drei-Milliarden-Paket

Insgesamt umfasst das Paket eine Investitionssumme von € 3 Mrd. vom Bund und € 1,3 Mrd. von den Ländern.

Stand: 24. Februar 2021

Bild: upixa - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe Frühjahr 2021

Gutachten für den MDK umsatzsteuerfrei

Eine Ärztin erstellte für den Medizinischen Dienst der Krankenkasse Niedersachsen Gutachten betreffend die Pflegebedürftigkeit von Versicherten.

Sponsoring-Aufwendungen als Betriebsausgabe

Anders als bei der klassischen Werbung steht bei einem Sponsoring nicht die Reklame für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen im Vordergrund, sondern es soll dadurch die Reputation des Unternehmens gefördert werden.

Entwurf eines Krankenhauszukunftsgesetzes

Die Bundesregierung will im Rahmen des „Krankenhauszukunftsgesetzes“ umfassende Investitionsprogramme für Krankenhäuser starten.

Notfallzimmer im Privathaus steuerlich absetzen

Der Bundesfinanzhof (BFH) sah bisher in ständiger Rechtsprechung nur solche Räume als Notfallpraxis an, „die erkennbar besonders für die Behandlung von Patienten eingerichtet und für jene leicht zugänglich sind“.

Elektronische Patientenakte

In die elektronische Patientenakte sollen u. a. Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder eingefügt werden.

Steuerfreies Firmenfitnessprogramm

Ein Arbeitgeber hatte eine „gesunde“ Idee. Er ermöglichte es seinen Beschäftigten, in verschiedenen Fitnessstudios zu trainieren und bezahlte die monatlichen Beiträge.

Gastarztstipendien als wiederkehrende Bezüge

Stipendien, die aus öffentlichen Mitteln oder von diversen öffentlichen Einrichtungen für Ausbildungszwecke gewährt werden, sind nach § 3 Nr. 44 Einkommensteuergesetz - EStG unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.

Kulturlinks – Frühjahr 2021

Im Frühjahr 2021 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!

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