Kanzlei Dr. Steiner

Vorwärts und
in die Zukunft.

Steuernews für Mandanten

Solidaritätszuschlag

Büro

Solidaritätszuschlag

Rund € 11 Mrd. hat der Staat in 2021 durch den Solidaritätszuschlag an zusätzlichen Steuern vereinnahmt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor (BT Drucks 20/1969, 20/664). Rund 2,5 Mio. Steuerbürger zahlen immer noch den Solidaritätszuschlag. Die Hauptlasten tragen dabei die Arbeitnehmer (1, 9 Mio. Lohnempfänger).

Kleinsparer

Das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags geht an Kapitalanlegern vorbei. Auch Kleinsparer zahlen den Solidaritätszuschlag. Inländische Banken ziehen in jedem Fall die Abgeltungsteuer mit dem Solidaritätszuschlag ein, sofern der Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft ist. Eine Rückerstattung kann allerdings mit der Einkommensteuerveranlagung und der Günstigerprüfung erfolgen.

Stand: 28. Juli 2022

Bild: Gina Sanders - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe August 2022

Energiepreispauschale

Finanzverwaltung gibt Hilfestellung

Kurzarbeitergeld

Bundesregierung verlängert erleichterte Zugangsregelungen

SEPA-Lastschriften

Finanzamt-Lastschriften rechtzeitig verlängern

Gebäude schneller abschreiben

BFH lässt jede Darlegungsart zu

Grenzüberschreitende PKW-Überlassung

EuGH regelt Umsatzsteuer bei PKW-Überlassung neu

Übergewinnsteuer

Zusatzsteuern für Mineralölkonzerne

Solidaritätszuschlag

Breite Erhebung des Zuschlags trotz Rückführungsgesetz

Kanzlei Dr. Steiner work Hindenburgstraße 6 96450 Coburg Deutschland work +499561860460 fax +499561860466 http:/www.wp-steiner.de/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369