Kanzlei Dr. Steiner

Wir steuern und
beraten mit Weitblick.

Jahresabschluss

Wissen Sie über die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften Bescheid? Eine umfassende Kenntnis zur Gesetzgebung ist für die Erstellung des Jahresabschlusses unbedingt notwendig. Durch die steuerverschärfende Rechtslage klaffen die handelsrechtlichen und bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben immer weiter auseinander. Deshalb muss zusätzlich zu einer Handelsbilanz ebenso eine davon abweichende Steuerbilanz erstellt werden.

Steuerbelastung senken oder wirtschaftliche Stärke zeigen? Diesem Konflikt ist man immer stärker bei der Bilanzierung ausgesetzt. Fingerspitzengefühl ist gefragt. Wir unterstützen Sie bei der Optimierungsentscheidung und treten, wenn erwünscht, auch mit Ihrer Hausbank in Kontakt. Unsere über Jahre aufgebaute Reputation wirkt sich dabei sehr förderlich aus.

Je nachdem wie umfangreich die im Rahmen des Jahresabschlusses anfallenden Prüfungshandlungen ausfallen, müssen Bescheinigungen formuliert werden. Häufig werden Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen vom Kreditinstitut verlangt. Bei Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen ist eine “einfache“ Bescheinigung zu erstellen.

Wurden umfassende Prüfungshandlungen durchgeführt, werden Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, notwendig. Die Bandbreite ist hierbei sehr groß. 

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