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FAQ E-Rezept

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E-Rezept

Das E-Rezept gibt es seit 2022. Bislang war eine Nutzung über die E-Rezept-App möglich. Alternativ konnte ein Papierausdruck mit entsprechendem QR-Code für das Rezept in der Apotheke präsentiert werden. Seit dem 1.7.2023 können E-Rezepte unter Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte ausgestellt werden. Zum Medikamentenbezug muss die Gesundheitskarte in der Apotheke in ein Kartenlesegerät gesteckt werden. Die Apotheke nutzt hierfür den sogenannten E-Rezept-Fachdienst. Die verschriebenen Medikamente können so gelesen und verabreicht werden.

FAQ

Die Bundesregierung hat auf ihrer Homepage unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/e-rezept-noch-einfacher-zu-nutzen-2198360 wichtige Fragen zur Funktionsweise des neuen E-Rezepts veröffentlicht.

Technische Ausstattung ab 2024 zwingend

Ärztinnen und Ärzte müssen sich ab 2024 auf eine verbindliche Ausstellung von E-Rezepten einstellen. Mit dem Jahreswechsel soll das E-Rezept verbindlich werden. Sofern noch nicht geschehen, sollten die technischen Voraussetzungen zur Ausstellung der E-Rezepte zeitnah geschaffen werden.

Stand: 27. November 2023

Bild: nfuru - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe Winter 2023

Abschreibung 2024

Wie Ärztinnen und Ärzte ihren steuerpflichtigen Gewinn durch erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten verringern können

Aufbewahrungsfristen 2023/2024

Für welche Dokumente die Aufbewahrungsfristen zum Jahresende 2023 enden

Fettabsaugung

Aufwendungen für Liposuktion können auch ohne gesonderte Nachweiserfordernisse als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden

Umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht urteilt über Heilbehandlungsleistungen im Rahmen von Krankenhausleistungen, die ihrerseits nicht der Umsatzsteuerbefreiung unterliegen

Leasingsonderzahlungen bei 1-Prozent-Regelung

Leasingsonderzahlungen für ein Kfz sind im Rahmen der Gesamtkostenermittlung auf die Laufzeit des Leasingvertrags zu verteilen

FAQ E-Rezept

Bundesregierung veröffentlicht Fragen-Antworten-Katalog zum seit 1.7.2023 möglichen E-Rezept per elektronischer Gesundheitskarte

Pflegewohngemeinschaft

BFH bestätigt Abzugsfähigkeit von Unterbringungskosten (Kost und Logis) in einem Pflegewohnheim mit externen Pflegedienstleistern als außergewöhnliche Belastung

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