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Steuernews für Ärzte

Verjährungsfrist 2025/2026

Sanduhr und Uhr

Rechtsgrundlage

Ärztliche Honorarforderungen unterliegen der allgemeinen dreijährigen Verjährungsfrist nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Ist die ärztliche Honorarforderung verjährt, muss diese vom Schuldner nicht mehr bezahlt werden.

Verjährungsbeginn

Gemäß § 199 Abs 1 Bürgerliches Gesetzbuch-BGB setzt der Beginn der Verjährungsfrist die Entstehung des Anspruchs voraus. Nach § 12 Abs. 1 der Gebührenordnung für Ärzte entsteht der Zahlungsanspruch ab Rechnungsstellung. Das heißt im Klartext, dass der Abschluss einer Behandlung noch keine Verjährungsfristen in Gang setzt.

Verjährung

Nach den genannten Rechtsgrundlagen verjähren zum Jahreswechsel 2025/2026 Honorarrechnungen an Patientinnen und Patienten, die im Lauf des Jahres 2022 erstellt und der Patientin bzw. dem Patienten zugestellt worden sind. Der Zugang ist von der betreffenden Ärztin bzw. vom betreffenden Arzt nachzuweisen.

Stand: 25. November 2025

Bild: 78art - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe Winter 2025

Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes

Keine Umsatzsteuer für Übernahme ärztlicher Notfalldienste gegen Honorar

Keine Umsatzsteuerpflicht für Präventions- und Persönlichkeitstrainer

BFH zählt Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers zur umsatzsteuerfreien Kindererziehung

Verjährungsfrist 2025/2026

Patientenrechnungen aus dem Jahr 2022 drohen zu verjähren

Jahresabschluss 2025: Rückstellungen für Honorarrückforderungen

Rückstellungen für Honorarrückforderungen aus 2025 bilden

Einkommensteuer 2025 minimieren

Den steuerpflichtigen Gewinn durch optimales Timing der Einnahmen und Ausgaben steuern

Aufbewahrungsfristen 2025/2026

Erstmalig verkürzte Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und Honorarrechnungen

Staatshaftung für Corona-Schäden

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